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Sie dürfen ! Wir sagen Ihne gerne wie :-)
minijobrente -Z E I T für mehr Rente !
Die Beiträge zur Minijobrente sind Betriebsausgaben.

minijobrente - die Details:
Die Situation:
Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel aufgrund ihres geringen Einkommens wenig Möglichkeiten, für das Alter eine zusätzliche Vorsorge zu treffen. In der gesetzlichen Rente erwerben sie aufgrund des Einkommens nur sehr geringe Altersversorgungsansprüche.
Gleichzeitig ist es für viele Unternehmen attraktiv, wenn ihre „geringfügig Beschäftigten” etwas mehr arbeiten könnten, ohne beispielsweise ihren Status der Sozialabgabenfreiheit zu verlieren.
Die Lösung:
minijobrente - Zeit für mehr Rente!
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Kostenvorteile und Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern: Viele Minijobber und Midijobber sind in vielen Betrieben Daueraushilfen und gehören so zur so genannten Stammbelegschaft. |
Durchführungswege:
Je nach Situation des Arbeitnehmers kann eine Versorgung über die Direktversicherung oder über eine Unterstützungskasse angefordert werden. Es handelt sich juristisch gesehen um eine durch den Arbeitgeber oder über Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer finanzierte, beitragsorientierte Versorgungszusage.
Die Direktversicherung steht für alle zur Verfügung, deren Mini- oder Midijob als erstes Beschäftigungsverhältnis zählt (StKl I-V).
Die Unterstützungskasse ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedacht, deren Mini- oder Midijob als zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis zählt.
Grundsätzlich gilt:
minijobrente ist betriebliche Altersvorsorge und kann das gesamte Berufsleben fortgeführt werden.